Gebühren
Es besteht eine von der Stiftung festgelegte Grundgebühr.
Zusätzlich anfallende Gebühren gilt es durch den entsprechenden Vermögensverwalter zu definieren.
Zinssatz
Gegenwärtig entspricht der Vorzugszins dem Referenzzinssatz.
(Wir erwähnen diesen Vorzugszins im Anlagereglement)